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Allgemeine Geschäftsbedingungen für my-staff-online.de
- I. Anzeigenvertrag
§ § 1 Vertragsschluss
- 1.Anzeigenvertrag im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist der Vertrag über die Schaltung einer oder mehrerer Stellenanzeigen (nachfolgend Anzeigen genannt) eines Stellenanbieters oder sonstiger Interessenten (Auftraggeber) auf den Internetseiten der my-staff-online.de (nachfolgend MSOD genannt) zum Zwecke der Verbreitung. Anzeigen im Sinne der nachfolgenden Bedingungen dürfen nur dem Zweck der Mitarbeitersuche dienen.
- 2.Der Anzeigenvertrag kommt zustande, sobald MSOD einen Anzeigenauftrag des Auftraggebers schriftlich oder durch E-Mail bestätigt oder MSOD die Stellenanzeige des Auftraggebers im Internet veröffentlicht oder wenn MSOD dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail.
§ § 2 Ablehnungsbefugnis
- 1.MSOD behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen nicht zu veröffentlichen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für MSOD aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
- 2.MSOD ist berechtigt, Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt, ohne vorherige Abmahnung des Auftraggebers von ihren Seiten zu entfernen. Der Auftraggeber wird davon unverzüglich unterrichtet. Ersatz- oder Erstattungs-ansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht begründet.
§ § 3Anzeigeninhalt; Rechte an der Anzeige
- 1.Für den Inhalt der für die Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, ist allein der Auftraggeber verantwortlich. MSOD ist nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob durch die Anzeige Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MSOD von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen MSOD erwachsen.
- 2.Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Rechte des Auftraggebers genutzt werden, insbesondere Marken- und Urheberrechte, erteilt der Auftraggeber mit dem Anzeigenauftrag die Genehmigung zur Nutzung dieser Rechte. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
- 3.Die auf den Seiten der MSOD veröffentlichten Anzeigen dürfen nicht anderweitig veröffentlicht werden. Verlinkungen auf die Stellenanzeigen der Auftraggeber von Internetseiten, die nicht zur MSOD gehören, sind nur mit schriftlicher Genehmigung von MSOD gestattet.
§ § 5 Schaltung der Anzeige
- 1.Die Anzeige wird zu dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt geschaltet und veröffentlicht. Ist ein solcher Zeitpunkt nicht vereinbart worden, kann der Auftraggeber die Anzeige umgehend nach der Zusendung der Zugangsdaten für das Kundencenter veröffentlichen. Die Zugangsdaten für das Kundencenter werden dem Auftraggeber schriftlich oder per E-Mail übersandt. In diesem Fall gilt als Beginn der Anzeigenschaltung der Tag, der auf den Tag des Eingangs der Zugangsdaten beim Auftraggeber folgt.
- 2.Der Auftraggeber ist für die Anlieferung vollständiger, einwandfreier und geeigneter Anzeigenmittel verantwortlich. Verzögerungen, die in Folge des Inhalts des durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung gestellten Anzeigentextes entstehen, seien sie inhaltlich oder technisch bedingt, sind von MSOD nicht zu vertreten.
§ § 6 Vergütung
- 1.Vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Abrede mit MSOD zahlt der Auftraggeber für die Anzeigenschaltung die sich aus der jeweiligen, im Internet online über www.my-staff-online.de abrufbaren Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Auftragseingangs bei MSOD gültig ist und von MSOD im Internet veröffentlicht oder auf sonstigem Wege dem Auftraggeber übermittelt worden ist. Auf Wunsch wird dem Auftraggeber die Preisliste übersandt.
- 2.Die Anzeige stellt wird online gestellt nachdem dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung bezahlt worden ist. Alle Zahlungen werden über den Shop vom MSOD abgewickelt.
- 3.Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.
§ § 7 Ort der Veröffentlichung; Linking/Framing
- 1.MSOD ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Stellenanzeige auch anderweitig, insbesondere über Seiten der Partner der MSOD zu veröffentlichen oder entsprechende Verlinkungen mit Seiten Dritter vorzunehmen. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche und freiwillige Leistung von MSOD Mehrkosten entstehen dem Auftraggeber dadurch nicht.
- 2.Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, dass die auf den Internet-Seiten der MSOD und ihren Partnern veröffentlichten Stellenanzeigen durch andere Internet-Anbieter kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe von Frames, als eigenes Angebot getarnt, zusätzlich veröffentlicht werden. Die MSOD wird sich bemühen, im Rahmen des technisch und rechtlich Möglichen ein Kopieren, ein Linking und/oder ein Framing im vorgenannten Sinne zu unterbinden. Dazu erteilt der Auftraggeber bereits mit der Erteilung seines Anzeigenauftrages alle ggf. erforderlichen Zustimmungserklärungen. Aus einer unberechtigten Veröffentlichung bzw. einem unberechtigten Linking und/oder Framing durch Dritte kann der Auftraggeber keinerlei Ansprüche gegen MSOD herleiten.
§ § 8 Untersuchungspflicht und Mängelrüge
Der Auftraggeber hat die Stellenanzeige unverzüglich nach der Freischaltung und Veröffentlichung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
§ § 9 Aufbewahrung von Vorlagen des Auftraggebers und Anzeigen
- 1.Von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Vorlagen für die Anzeigenerstellung sind von MSOD nur auf besondere schriftliche Aufforderung des Auftraggebers an diesen zurückzusenden. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Beendigung des Anzeigenvertrages.
- 2.MSOD ist nicht verpflichtet, die geschaltete Anzeige nach Beendigung des Anzeigenvertrages aufzubewahren.
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