Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich. Sonderregelungen gelten zum Beispiel bei Jugendlichen:
Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage
Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage
Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage
Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift:
Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse
mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag).
24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage).
Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag)
beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage),
bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche
16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw.
Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle.
Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch
wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet.
Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".