Bewerbungs ABC

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Begriff Definition
Urlaub

Der Urlaub beträgt grundsätzlich 24 Werktage jährlich. Sonderregelungen gelten zum Beispiel bei Jugendlichen: Jugendliche unter 16 Jahren: mindestens 30 Werktage Jugendliche unter 17 Jahren: mindestens 27 Werktage Jugendliche unter 18 Jahren: mindestens 25 Werktage Diese Grundregel gilt nur dann, wenn nicht eines der folgenden 4 ABER eingreift: Die 24 Werktage / Jahr beziehen sich auf Arbeitsverhältnisse mit einer 6-Tage-Woche (Montag - Samstag). 24 Werktage sind hier 4 Wochen (4 x 6 Tage). Bei Arbeitsverhältnissen mit einer 5-Tage-Woche (Montag - Freitag) beträgt der Urlaub also nur 20 Arbeitstage / Jahr (4 x 5 Tage), bei Arbeitsverhältnissen mit einer 4-Tage-Woche 16 Arbeitstage / Jahr (4 x 4 Tage) usw. Die tägliche Arbeitszeit spielt dagegen für die Anzahl der Urlaubstage keine Rolle. Wer z.B. nur jeweils 4 Stunden pro Tag arbeitet, der hat denselben Urlaubsanspruch wie ein Arbeitnehmer, der 8 Stunden täglich arbeitet. Ein Urlaubstag des Teilzeitarbeitnehmers ist in diesem Fall auch nur 4 Stunden "wert".

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